die niedrige Lärmschutzwand
Der Bahnbetrieb verursacht durch seine dynamischen Schwingungsanregungen erhebliche Körper- und Luftschallemissionen. Insbesondere an stark befahrenen
Hauptverkehrsstrecken und solchen unter spezifischen topografischen Bedingungen wie Tallagen führt das zu dauerhaften Beeinträchtigungen der Gesundheit und Lebensqualität von Anrainern.
Selbst durch umfangreiche Schutzmaßnahmen kann der Schallpegel in Gebäuden nahe an solchen Strecken nicht immer ausreichend verringert werden. Wie beim Straßenverkehrslärm geht man vermehrt dazu über, die Minderung des Eisenbahn-lärms an der Quelle zu bekämpfen.
Lärmschutzwände können den Mittelungspegel um bis zu 15 dB(A) und die Vorbei-fahrpegel um bis zu 20 dB(A) mindern. Je näher die Schirmkante der Wand an der Schallquelle errichtet werden kann, umso höher ist bei gleicher Wandhöhe der Abschirmeffekt und umgekehrt. Die bisher bekannten und meist eingesetzten Lärmschutzwände sind jedoch im Gegensatz zu dieser Erkenntnis aus Lichtraum-profilvorgaben für den Regellichtraum bzw. dessen Grenzlinien entsprechend weit nach außen zu setzen. Vor Gleisbauarbeiten oder einer Bearbeitung der Schwellen bzw. Versatz und Austausch von Schwellen, müssen sie dann wieder kostenaufwendig demontiert werden.
Dabei wird allgemein davon ausgegangen, dass dabei die Schutzwirkung mit der Höhe der Wand zu nimmt, so daß man sich auch maximalen Höhen bis zu 6 m annähert (im Extremfall und mit Sondergenehmigung unterspeziellen Bedingungen sogar darüber). Große Höhen sind aber aus optischen Gründen problematisch, da sie Sichtachsen für Reisende wie Anwohner brechen, eine Tunnelwirkung erzeugen, Grundstücke verschatten etc.
Lärmschutzwände an Hochgeschwindigkeitsstrecken der Bahn werden darüber hinaus durch die Druck-Sog-Wirkungen vorbeifahrender Züge dynamisch stark belastet, was auch mit einer entsprechenden ermüdungswirksamen Beanspruchung im Bereich der Dämmstoffe verbunden ist .
Vor diesem Hintergrund sollte die LSW daher so nah wie möglich an der Quelle zur Anwendung kommen und eine möglichst niedrige Bauhöhe aufweisen. Das ist bedingt durch den entsprechenden Abstrahlwinkel des Schalls bei einer näher am Gleis stehenden Lärmschutzwand gegeben, deren Bauhöhe damit weniger hoch ausfallen kann als bei vergleichbaren Lärmschutzwänden, die weiter außerhalb des Gleises stehen.
Die DURMINOR® Lärmschutzwand ermöglicht es, diesen Anforderungen zu entsprechen. Es ist eine sofort einsetzbare Alternative, die charakterisiert ist durch :
- niedrige Bauhöhe, je nach Anforderung variierend 70-90 cm.
- Einbaubarkeit mit geringstem Abstand parallel zur Gleisachse
- Übersteighilfen an jedem Pfosten, die den Austritt ermöglichen.
- abklappbare Gestaltung für Gleisbauarbeiten ( damit kosten u. zeitsparendes Gleisstopfen, auch Einsatz von Bettungsreinigungsmaschinen und Lü-Fahrten u.a. jederzeit möglich.)
- optimierte Raumwirkung durch Erhalt der Sichtachsen, Vermeidung der Blicktrennung in Ortschaften
- Widerstandsfähigkeit gegen Sog und Druck
Die Lärmschutzwand DURMINOR® selbst besteht aus (sandwichartig) zwischen Stahlblechen geschäumten handelsüblichen Dämmstoffen und schubfest vorgefertigtem Panelen, die bis zu 1,00 m hoch und 9,00 m lang sind. In die einzelnen Segmente können, durch die adaptive Kassettenausgestaltung, unterschiedlichste Lärmschutzmodule integriert werden.. Hierdurch realisiert DURMINOR® eine größtmögliche, auch visuelle, projektbezogene Modulbauweise. Die einzelnen Lärmschutzsegmente können zu einem beliebig langen Band aneinandergereiht werden.
Eine Erdung zum Gleis ist vorgesehen, kann aber durch entsprechende Ausgestal-tung der Abdeckung der Lärmschutzwand entfallen (Schutz gegen „Erdungskabel-diebstahl“).
In der Gesamtwirkung reduziert DURMINOR® Bauzeiten und Baukosten, auch bei der späteren Unterhaltung der Lärmschutzwände und bedingt optimierte LCC-Kosten.